wwlan

IT-Services Christian Kasemir

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WWLAN IT-SERVICES

  • I. Allgemeines - Geltungsbereich
  • 1. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen an Kunden mit denen kein besonderer Liefervertrag vereinbart ist.
    Insbesondere gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Lieferungen. Unabhängig davon ob die Bestellung schriftlich, mündlich oder in anderer weise erfolgt ist.

    2. Diese Bedingungen gelten auch, wenn in der Anfrage oder Bestellung des Kunden etwas anderes bestimmt ist. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Spätestens mit entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

    3. Mündliche nebenabreden sowie diesen Bedingungen entgegenlaufende vereinbarungen werden von uns in einer Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten, anderenfalls entfalten sie keine Wirksamkeit.

  • II. Preise und Zahlung
  • 1. Alle Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich ab Bad Marienberg bzw. ab Lieferwerk oder ab Deutscher Grenze.

    2. Die Preise enthalten nicht die Kosten für Fracht, Verpackung und Transport Versicherung.

    3. Wir sind berechtigt die Angebotenen Preise entsprechend der eigenen Kalkulation zu ändern, wenn sich von uns nicht zu vertretende Preiserhöhungen von Materialien, Löhnen oder sonstigen Kostenfaktoren zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ergeben. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dies jedoch nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.

    4. Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis.

    5. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungsdatum. Ausnahmen bilden Reparatur- und/oder Wartungsrechnungen sowie Servicerechnungen, die sofort rein netto zahlbar sind.

    6. Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen wir die banküblichen Verzugszinsen.

    7. Unsere Zahlungsansprüche können durch Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen getilgt werden.

  • III. Lieferung und Versand
  • 1. Alle Aufträge werden in der Reihenfolge des Auftragseingangs ausgeführt.

    2. Genannte Lieferzeiten werden möglichst eingehalten. Unvorhergesehene Umstände wie höhere Gewalt, Streik, Materialmangel usw. bei uns und unseren Unterlieferanten entbinden uns von den vereinbarten Lieferterminen und berechtigen den Besteller nicht zu Schadensersatzforderung oder Rücktritt vom Vertrag.

    3. Änderungen bzw. Aufhebung eines erteilten Auftrags ist nur mit unserer schriftlichen Einverständniserklärung möglich.

    4. Abbildungen in Prospekten oder Angeboten sind nur für die allgemeinen ausführungen Maßgebend. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Genannte Maße und Gewichte sind unverbindlich.

    5. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Veränderung der Ware auf jedem Transportweg von und zu unseren Betriebsräumen trägt der Besteller, soweit hierfür nicht Versicherungsschutz besteht. Zum Abschluss einer solchen Versicherung sind wir nur auf ausdrückliches verlangen des Bestellers verpflichtet. Die Versicherungskosten gehen zu lasten des Bestellers. Wir berechnen hierfür 0,5% des Rechnungsbetrages.

    6. Verbrauchsmateriallieferungen ab 500,- Eur Warenwert erfolgen Port- bzw. Fracht- und Verpackungsfrei. Lieferungen an Wiederverkäufer erfolgen grundsätzlich unfrei.

  • IV. Eigentumsvorbehalt
  • 1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Der Eigentumsvorbehalt dauert bei Erfüllungshalber Hingabe von Schecks bis zum Wegfall des Bank üblichen Eingangsvorbehalts nach Einlösung, bei Lastschrift oder Abbuchungsverfahren bis zum wegfall des Widerrufsrechts des Schuldners. Dies gilt bei anderen Zahlungsarten unter ähnlichen vorbehalten entsprechend.

    2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware während dieser Zeit auf seine Kosten gegen alle Schäden zu versichern.

    3. Der Besteller ist zur Verfügung über die Lieferung nur im Rahmen des üblichen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns betriebenen Geschäftsverkehrs berechtigt. Nicht jedoch zu Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen oder Bestellung sonstiger dinglicher Rechte Dritter.

    4. Der Besteller tritt schon jetzt seinen Anspruch auf die Gegenleistung aus der Weiterveräusserung mit oder ohne Verarbeitung zur sicherung für Allgegenwärtigen und künftigen Ansprüche an uns ab. Wird unsere Lieferung mit Gegenständen anderer Eigentumsvorbehaltungen verbunden, vermischt oder verarbeitet, bezieht sich die Abtretung nur auf den anteiligen Wert unserer Lieferung am Verhältnis zum Wert der Lieferung anderer Eigentumsvorbehaltungen.

    5. Auf verlangen hat der Besteller sämtliche Auskünfte zu erteilen und sämtliche Unterlagen herauszugeben, die für die Verfolgung der im voraus abgetretenen Ansprüche aus der Weiterveräusserung, Verarbeitung, Verbindung oder sonstiger Vorgänge notwendig oder nützlich sind. Er ist ferner verpflichtet, auf verlangen die Abtretung dem Drittschuldner anzuzeigen.

    6. Der Besteller ist zu einziehung der Forderungen für uns nur solange ermächtigt als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber Püntklich und im übrigen auch Dritten gegenüber Ordnungsgemäß nachkommt.

    7. Wir sind jedoch berechtigt diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen, den Dritten von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die einziehung der Forderung vorzunehmen.

    8. Der Besteller ist verpflichtet uns unverzüglich zugriffe dritter Personen auf die genannten Sachen und Rechte anzuzeigen.

    9. Der Besteller tritt seine Ansprüche auf Versicherungsleistung an der Vorbehaltsware hiermit an uns ab.

  • V. Gewährleistung
  • 1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Lieferung mitgeteilt werden. Erfolgt die Mängelrüge schriftlich so gilt eine Frist von zwei Wochen. Beanstandungen von Verbrauchsmaterialien müssen innerhalb einer angemessenen Frist unter angabe der Fabrikationsnummer sowie einsendung des Beanstandeten, möglichst noch unverarbeiteten Materials der gleichen Packung angezeit werden. Für etwaige Ersatzleistungen ist ferner voraussetzung, dass die Beanstandungen durch unsere Unterlieferanten anerkannt werden. Anderenfalls werden wir von jeder Gewährleistung frei.

    2. Begründete Reklamationen geben lediglich Anspruch auf Umtausch oder Reparatur der Ware nach unserer Wahl, nicht aber auf Schadensersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag. Die Zahlungsbedingungen erfahren durch Mängelrügen keine änderung.
    Wir ersetzen Ware gleicher Art, Format und Stückzahl wie beanstandet. Jede weitere Entschädigung darüber hinaus ist ausgeschlossen.

    3. Für Geräte, Maschinen und Zusatzvorrichtungen leisten wir 12 Monate Garantie ab Rechnungsdatum für nachgewiesene Konstruktions- und/oder Materialfehler. Von der Garantie sind Glasteile und Glühlampen sowie Schäden die durch natürliche Abnutzung des Materials entstehen ausgenommen. Unsere Garantie erlischt sobald ohne unsere Zustimmung Reparaturen und Änderungen an unseren Geräten und Zubehören vorgenommen werden. Für Fremdfabrikate übernehmen wir Garantie nur im Rahmen der Gewährleistung des betreffenden Lieferwerks.

  • VI. Erfüllungsort
  • Soweit der Besteller Vollkaufmann oder Juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Bad Marienberg.

  • VII. Salvatorische Klausel
  • Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

  • VIII. Gerichtsstand
  • Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenden Streitigkeiten mit Vollkaufleuten oder Juristischen Personen des Öffentlichen Rechts wird Westerburg als zuständiges Gericht vereinbart.

    STAND JUNI 2008



    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WWLAN NETZWERKVERLEIH

  • I. Allgemeines - Geltungsbereich
  • 1. Lieferungen und Service-Tätigkeiten gelten als Leistungen. Verträge über Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    2. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

    3. Für den Fall der Vermietung von Material, bei dem WWLAN das Personal stellt, gilt: Die Haftung von WWLAN bei Totalausfall des Materials beschränkt sich maximal auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen Materials. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.

  • II. Angebot und Bestellung
  • Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitäts- und Kreditprüfung (SCHUFA), zu der uns der Kunde durch Bestellung berechtigt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag der Leistung gültige Preis, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager.

  • III. Patent- und Urheberrechte
  • An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Konzeptionen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
    Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

  • IV. Lieferzeiten und Lieferungen
  • Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
    Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

  • V. Versand
  • Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Lager Bad Marienberg. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen. Verzögert sich die Abholung der Mietsache oder einzelner Mietgegenstände durch Umstände, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, so geht die Gefahr von dem Zeitpunkt an auf den Mieter über, an dem der Vermieter die Versandbereitschaft in Schriftform mitgeteilt hat. Die Ware ist auf Hin- sowie Rückweg ausreichend zu Versichern (Siehe Versicherungen).

  • VI. Verpackung
  • Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Diese wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Kosten für die Verpackung, die eventuelle Entsorgung sowie der gleichwertigen Neu-Verpackung sind vom Besteller zu tragen.

  • VII. Pflege und Sorgfalt
  • Der Mieter hat die Ware pfleglich zu behandeln. Er hat vor Inbetriebnahme der Ware die hierfür maßgeblichen Bestimmungen im Benutzerhandbuch zu lesen. Er hat die Ware ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Benutzerhandbuches zu reinigen und sonstige Bestimmungen des Benutzerhandbuches zu beachten. Die Geräte dürfen nicht geöffnet und Kabelstränge (Patch- und Stromkabel) dürfen nicht getrennt werden. Jede Zuwiderhandlung löst eine Vertragsstrafe von 60,00€ pro getrenntem Kabelstrang oder geöffneten Gerät aus. Das verkleben von Kabeln oder Mietgeräten insbesondere mit Paket-Klebeband ist nicht gestattet. Kabel müssen einzeln gewickelt und zusammengebunden in den Kisten verpackt werden. Für nicht korrekt gewickelte Kabel oder verschmutzte Geräte wird eine Reinigungspauschale von 5,-- € pro Gerät / Kabel berechnet.
    Der Kunde hat dafür sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand mindestens im Gleichwertigen Zustand den Rückweg antritt.

  • VIII. Preise und Zahlung
  • Unsere Preise verstehen sich - falls nicht ausdrücklich angegeben - netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware bzw. Beendigung der Service-Tätigkeit. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Vertragsstellung gültigen Listenpreis berechnet.

    Bei Stornierung des Auftrages wird die je nach Zeitpunkt der Stornierung nach folgendem Schlüssel eine Bearbeitungsgebühr einbehalten:

    bis 1 Monat vor der Veranstaltung: 10% Aufwandspauschale von der Gesamtsumme
    bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50% Aufwandspauschale von der Gesamtsumme
    ab 2 Wochen vor der Veranstaltung: kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich!

    Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe dem üblichen Diskontsatz deutscher Banken p.a. zu fordern. Wir und der Mieter sind berechtigt, nachzuweisen, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.

  • IX. Gewährleistung und Haftung
  • 1. Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mangel, Fehllieferungen sowie Abweichungen der Lieferung vom Lieferschein schriftlich geltend zu machen.
    Abweichungen von Angaben oder Vereinbarungen über Leistung eines Mietgegenstandes von bis zu +/-10% stellen keinen Mangel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften des Mietgegenstandes dar. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
    Die Mieter haben dem Vermieter die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigern sie dies, wird der Vermieter von der Pflicht zur Nacherfüllung befreit. Für die Nacherfüllung wird nur in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Mietgegenstand.

    2. Keine Haftung wird für Schäden oder Mängel übernommen, die daraus resultieren, dass die Mieter die in diesen Vertragsbedingungen gestellten Forderungen nicht erfüllt haben. Eine Haftung des Vermieters ist ferner ausgeschlossen, wenn die Mieter Änderungen am betreffenden Mietgegenstand und/oder Instandsetzungsarbeiten ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt, veranlasst oder zugelassen haben, es sei denn, die Mieter führen den Nachweis, dass diese Änderungen nicht (mit-)ursächlich für den Schaden waren.

    3. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Bestellers. Diese Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schaden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, für Sach- oder Personenschaden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.

    4. Der Mieter ist Verpflichtet jeden Stromanschluß vor vergabe zu vermessen, sollte dies nicht geschehen kann keine Freigabe geschehen und für alle dadurch entstehenden Schäden haftet der Mieter.

    5. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. § 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

  • X. Versicherung & -höhe
  • Mietgegenstände sind vom Mieter selbstständig zu Versichern oder ausreichend durch Rücklagen zu sichern. Liegt kein Ausreichender Versicherungsschutz vor, haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden oder Verluste.
    Die Höhe der Versicherungssummen ergibt sich aus der Anzahl und Typ gemieteter Gegenstände. Eine Aktuelle "Wiederbeschaffungspreisliste" liegt jedem Vertrag bei und tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

  • XI. Rücksendungen
  • Rücksendungen haben an wwlan Netzwerkverleih, Gartenstr. 3, 56470 Bad Marienberg frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung eine Kopie der Rechnung beiliegt. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers.

  • XII. Verschiedenes
  • Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.

  • XIII. Salvatorische Klausel
  • Sollte eine Bestimmung im Mietvertrag oder in diesen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

  • XIV. Gerichtsstand und Erfüllungsort
  • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Marienberg. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention. Gerichtsstand ist Westerburg.

    STAND JUNI 2008